Wenn in Spanien eine Hauptwohnung verkauft wird, muss der erzielte Gewinn in der Regel in der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) angegeben werden. Es gibt jedoch eine Reinvestitionsbefreiung, die es den Steuerzahlern ermöglicht, die damit verbundenen Steuern zu sparen, wenn sie den erzielten Betrag für den Kauf einer anderen Hauptwohnung verwenden. Schauen wir uns einige Schlüsselaspekte im Zusammenhang mit dieser Befreiung an, insbesondere im Kontext der Finanzierung über eine Hypothek.